3-JÄHRIGE HERSTELLERGARANTIE
1. Gültigkeit der Garantie
ROADWIN gewährt eine 3-jährige Herstellergarantie auf alle ROADWIN-Ersatzteile, die ab dem 1. Mai 2025 gekauft wurden. Die Garantie gilt für Händler, Werkstätten sowie Fahrzeughalter, die das Teil gekauft und eingebaut haben. Die Garantiefrist beginnt mit dem Einbaudatum im Fahrzeug oder – falls dieses unbekannt ist – mit dem Kaufdatum. Der Antragsteller muss den Garantieanspruch mit entsprechenden Unterlagen belegen.
2. Gegenstand der Garantie
Die Garantie deckt ausschließlich ursprüngliche Material- und Herstellungsfehler ab, d. h. Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs der Ware bereits bestanden. Ein Mangel gilt als Garantiefall, wenn das Teil nicht den vereinbarten oder allgemein üblichen Qualitäts- und Funktionsstandards entspricht. Der Antragsteller hat das Vorliegen eines solchen Mangels mit Kauf- und Einbaudokumenten sowie – falls gefordert – durch Vorlage des Teils zur Begutachtung nachzuweisen.
3. Durchführung der Garantie
Wird ein Garantiefall bestätigt, behält sich ROADWIN das Recht vor, eine der folgenden Maßnahmen zu wählen:
– Kostenloser Austausch des mangelhaften Teils gegen ein neues oder überholtes Teil;
– Rückerstattung des im Kaufbeleg angegebenen Produktwertes.
Das Ersatzteil entspricht in Funktion und Qualität dem Original, kann jedoch im Modell oder in der Charge abweichen. Die Garantie deckt keine zusätzlichen Kosten ab, wie z. B. Aus- und Einbaukosten, Ausfallzeiten des Fahrzeugs oder andere indirekte Schäden.
4. Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie gilt nicht bei Mängeln, die verursacht wurden durch:
– normalen Verschleiß oder altersbedingte Materialermüdung;
– unsachgemäßen oder nicht fachgerechten Einbau entgegen der Montageanleitung;
– Transportschäden, unsachgemäße Lagerung oder Witterungseinflüsse;
– Einsatz in ungeeigneten Fahrzeugen oder zweckfremde Nutzung;
– unzulässige bauliche Veränderungen, Beschädigung von Plomben oder Entfernung von Seriennummern;
– Unfälle, extreme Bedingungen oder höhere Gewalt.
5. Einreichung von Garantieansprüchen
Zur Einreichung eines Garantieanspruchs muss der Kunde das Online-Formular unter folgender Adresse ausfüllen: jupojostechnika.eu/reklamacija/
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: warranty@roadwin.eu
Die Reklamation wird geprüft und innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
ROADWIN kann die Vorlage der Ware zur physischen Überprüfung verlangen. Das Produkt ist dem Verkäufer zu übergeben. In besonderen Fällen bei Versand durch einen Kurier trägt der Kunde die Versandkosten, welche im Fall eines bestätigten Garantiefalls erstattet werden. Bei unbegründeten Reklamationen kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben werden.
6. Einschränkungen und Rechte im Rahmen der Garantie
Die Garantie gilt nur für die erste anspruchsberechtigte Person. Eine Inanspruchnahme verlängert den Garantiezeitraum nicht und gilt nicht als neuer Zyklus für ausgetauschte Teile. Diese Garantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers nach nationalem Recht. Es gilt das Recht der Republik Litauen. ROADWIN behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu aktualisieren – die jeweils aktuelle Version ist auf www.roadwin.eu einsehbar.
7. Garantiegeber
Die Garantie wird vom Markeninhaber ROADWIN – UAB „Jupojos technika“ – gewährt und die Begutachtung durchgeführt.
Firmencode: 145409974
USt.-Nr.: LT454099716
Adresse: Sodo g. 35B, Šiauliai, Litauen